Aufnahmevoraussetzungen für Kindertagesstätten

Die Gemeinde Escheburg hat sich mit den beiden Kindertagesstätten darauf geeinigt, einheitliche Vergaberichtlinien festzulegen. Für die Platzvergabe wird rechtzeitig vor dem kommenden Kindergartenjahr ein Punktesystem eingeführt. Die erforderlichen Kriterien werden im Vorwege durch die Amtsverwaltung bei den Eltern abgefragt. Im Anschluss daran wird der Vergabeausschuss anhand der vergebenen Punktzahlen die freien Plätze in den Escheburger Kitas vergeben. Über die vergebenen Punktzahlen wird eine Übersicht geführt. Somit können auch im laufenden Kindergartenjahr frei gewordenen Plätze zügig neu vergeben werden. In den KiTas werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen. Jüngere Kinder ab 10 Monaten können bei freibleibenden Plätzen zusätzlich aufgenommen werden. Hausinterne Kinder der Escheburger KiTas welche von der Krippe in den Kindergarten wechseln, haben Vorrecht vor allen anderen. Kinder von pädagogischen Fachkräften der Escheburger Einrichtungen, sowie Kinder deren Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz in Escheburg liegt, werden vorrangig aufgenommen.

Die zur Verfügung stehenden Plätze werden durch den Vergabeausschuss entsprechend des Punktesystems wie folgt vergeben.

  • 5 Punkte – Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben.
  • 3 Punkte – Kinder von Alleinerziehenden
  • 2 Punkte – Kinder von Berufstätigen (je Elternteil/Lebenspartner/ in)
  • 2 Punkte – Kinder deren Geschwister bereits die KiTa besuchen
  • 3 Punkte – Kinder, die im vorherigen Kiga-Jahr nicht berücksichtigt werden konnten.

Bei Erfüllung mehrerer Kriterien werden die entsprechenden Punkte addiert. Bei gleicher Punktzahl werden die Plätze nach Anmeldedatum vergeben. Ist dieses ebenfalls gleich, entscheidet das Los.

Über die Aufnahme eines angemeldeten Kindes nach den Regelungen dieser neuen Vergaberichtlinie sowie über mögliche Härtefälle entscheidet der Vergabeausschuss. Der Vergabeausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Je ein Mitglied stellt die jeweilige Kindergartenleitung der drei Escheburger Einrichtungen sowie einem Vertreter/in des Amtes Hohe Elbgeest.
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