Aufnahmevoraussetzungen für Kindertagesstätten
Die Gemeinde Escheburg hat sich
mit den beiden Kindertagesstätten
darauf geeinigt, einheitliche
Vergaberichtlinien festzulegen.
Für die Platzvergabe wird rechtzeitig
vor dem kommenden Kindergartenjahr
ein Punktesystem
eingeführt. Die erforderlichen
Kriterien werden im Vorwege
durch die Amtsverwaltung bei
den Eltern abgefragt. Im Anschluss
daran wird der Vergabeausschuss
anhand der vergebenen
Punktzahlen die freien
Plätze in den Escheburger Kitas
vergeben. Über die vergebenen
Punktzahlen wird eine Übersicht
geführt. Somit können auch im
laufenden Kindergartenjahr frei
gewordenen Plätze zügig neu
vergeben werden.
In den KiTas werden Kinder vom
vollendeten ersten Lebensjahr
bis zum Schuleintritt aufgenommen.
Jüngere Kinder ab 10 Monaten
können bei freibleibenden
Plätzen zusätzlich aufgenommen
werden.
Hausinterne Kinder der Escheburger
KiTas welche von der Krippe
in den Kindergarten wechseln,
haben Vorrecht vor allen anderen.
Kinder von pädagogischen
Fachkräften der Escheburger Einrichtungen,
sowie Kinder deren
Hauptwohnsitz oder alleiniger
Wohnsitz in Escheburg liegt, werden
vorrangig aufgenommen.
Die zur Verfügung stehenden
Plätze werden durch den Vergabeausschuss
entsprechend des
Punktesystems wie folgt vergeben.
- 5 Punkte – Kinder, die das 5. Lebensjahr vollendet haben.
- 3 Punkte – Kinder von Alleinerziehenden
- 2 Punkte – Kinder von Berufstätigen (je Elternteil/Lebenspartner/ in)
- 2 Punkte – Kinder deren Geschwister bereits die KiTa besuchen
- 3 Punkte – Kinder, die im vorherigen Kiga-Jahr nicht berücksichtigt werden konnten.
Bei Erfüllung mehrerer Kriterien
werden die entsprechenden
Punkte addiert. Bei gleicher
Punktzahl werden die Plätze nach
Anmeldedatum vergeben. Ist
dieses ebenfalls gleich, entscheidet
das Los.
Über die Aufnahme eines angemeldeten
Kindes nach den Regelungen
dieser neuen Vergaberichtlinie
sowie über mögliche
Härtefälle entscheidet der Vergabeausschuss.
Der Vergabeausschuss
besteht aus vier Mitgliedern.
Je ein Mitglied stellt die
jeweilige Kindergartenleitung der
drei Escheburger Einrichtungen
sowie einem Vertreter/in des
Amtes Hohe Elbgeest.



