Informationen zum Besuch einer öffentlichen Sitzung

Bitte beachten Sie die Hinweise des Amtes für den Besuch von öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind bei dem Besuch von öffentlichen Sitzungen in Ihrer Gemeinde unbedingt die gültigen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

Die Sitzungen werden in der Regel in einem großen Raum durchgeführt. Dabei ist die Bestuhlung so aufgestellt, dass ausreichend Abstand gewahrt wird. Bitte verändern Sie die Anordnung der Bestuhlung nicht.

Die Beschaffenheit des Sitzungsraumes gibt die Anzahl an zulässigen Plätzen für die Öffentlichkeit vor. Es kann also durchaus vorkommen, dass nicht alle Interessierten zugelassen werden können. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Während des Besuches von Sitzungen kann die Sitzungsleitung per Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen. Es wird daher empfohlen, die Sitzung mit Maske zu besuchen. In jedem Fall sollte in Bereichen, in denen der Abstand nicht konsequent eingehalten werden kann (z.B. im Eingangsbereich) eine Maske getragen werden.

Für Desinfektionsmittel wird gesorgt sein. Bitte benutzen Sie es bei Eintritt in den Sitzungsraum.

Bitte tragen Sie sich in eine Anwesenheitsliste ein, wenn diese im Eingangsbereich ausliegt. Ihre Daten werden nicht gespeichert und nach 4 Wochen vernichtet. 
Die Liste dient ausschließlich dem Zweck, Sie im Falle einer Infektion zu informieren.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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